1. Zweck
Der Club ist ein nicht gewinnorientierter, loser Zusammenschluss zur Förderung von gemeinsamen Freizeitaktivitäten/Sport/Kultur für Menschen Ü60. Die Atmosphäre ist geprägt von Toleranz und Respekt, auch gegenüber Referierenden und MusikerInnen.
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2. Mitgliedschaft & Beiträge
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Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch die Clubleitung und Zahlung des Clubeitrags.
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Der Jahresbeitrag beträgt aktuell CHF 250 für V.I.P. / CHF 150 normale Member und ist jeweils beim Eintritt sofort für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Bei Eintritten unter dem Jahr jeweils pro rata.
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3. Austritt & Kündigung
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Ein Austritt ist jeweils per Ende eines Kalenderjahres ohne Kündigungsfrist möglich, muss jedoch schriftlich (E-Mail genügt) mitgeteilt werden.
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Bereits bezahlte Jahresbeiträge werden bei einem Austritt unter dem Jahr nur bei triftigen Gründen (Todesfall, schwere Krankheit) zurückerstattet.
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Bei Austritten bei Ausschluss oder Neueintritten wird jeweils der angebrochene Monat als voller Monat gerechnet.
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4. Ausschluss
Ein Mitglied kann durch die Clubleitung mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
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Tätlichkeiten oder massiv ehrverletzendes Verhalten gegenüber Mitgliedern.
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Geschäftsschädigendes Verhalten gegenüber dem Club.
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Nichtbezahlung des Beitrags trotz Mahnung.
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Bei einem Ausschluss aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrags.
5. Haftung
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Für Schulden des Clubs haftet ausschliesslich das Clubvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
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Der Club übernimmt keine Haftung für Vorkommnisse oder Unfälle, die während Clubaktivitäten geschehen. Versicherung ist Sache der Mitglieder.
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6. Ergänzendes Recht
Soweit dieses Reglement keine Regeln enthält, gelten die Bestimmungen des Schweizer Zivilgesetzbuches (Art. 60-79 ZGB).