1. Zweck
Der Club ist ein nicht gewinnorientierter, loser Zusammenschluss zur Förderung von gemeinsamen Freizeitaktivitäten/Sport/Kultur für Menschen Ü60. Die Atmosphäre ist geprägt von Toleranz und Respekt, auch gegenüber Referierenden und MusikerInnen.
2. Mitgliedschaft & Beiträge
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Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch die Clubleitung und Zahlung des Clubeitrags.
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Der Jahresbeitrag beträgt aktuell CHF 250 für V.I.P. / CHF 150 normale Member und ist jeweils beim Eintritt sofort für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Bei Eintritten unter dem Jahr jeweils pro rata.
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3. Austritt & Kündigung
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Ein Austritt ist jeweils per Ende eines Kalenderjahres ohne Kündigungsfrist möglich, muss jedoch schriftlich (E-Mail genügt) mitgeteilt werden.
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Bereits bezahlte Jahresbeiträge werden bei einem Austritt unter dem Jahr nur bei triftigen Gründen (Todesfall, schwere Krankheit) zurückerstattet.
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Bei Austritten bei Ausschluss oder Neueintritten wird jeweils der angebrochene Monat als voller Monat gerechnet.
4. Ausschluss
Ein Mitglied kann durch die Clubleitung mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
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Tätlichkeiten oder massiv ehrverletzendes Verhalten gegenüber Mitgliedern.
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Geschäftsschädigendes Verhalten gegenüber dem Club.
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Nichtbezahlung des Beitrags trotz Mahnung.
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Bei einem Ausschluss aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrags.
5. Haftung
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Für Schulden des Clubs haftet ausschliesslich das Clubvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
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Der Club übernimmt keine Haftung für Vorkommnisse oder Unfälle, die während Clubaktivitäten geschehen. Versicherung ist Sache der Mitglieder.
6. Ergänzendes Recht
Soweit dieses Reglement keine Regeln enthält, gelten die Bestimmungen des Schweizer Zivilgesetzbuches (Art. 60-79 ZGB).